AGB

Teilnahmebedingungen

Version 1.3 | 14.02.2023

1. Willkommen zu 4circles 

4circles ist das offizielle Vertriebsunterstützungsprogramm der Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München (folgend: „Fonds Finanz“ oder „wir“ bzw. „uns“). In Abhängigkeit Ihres über uns generierten Provisionsvolumens verleihen wir Ihnen als Teilnehmer einen bestimmten Status. Profitieren Sie von attraktiven Vertriebsunterstützungen (folgend: Prämien)!

2. Teilnahme

2.1    Zur Teilnahme an 4circles können sich exklusiv registrieren: 

  • Einzelunternehmer,

  • eingetragene Kaufleute (e.K.) und

  • Kapitalgesellschaften (insbes. UG, GmbH, AG), die jeweils eine Anbindung als Vermittler an die Fonds Finanz in Form einer Vertriebsvereinbarung ab Version 2.0 unterhalten;

  • geschäftsführende Gesellschafter einer Personengesellschaft (insbes. GbR, oHG, KG), die eine solche Vertriebsvereinbarung ab Version 2.0 und für den betreffenden geschäftsführenden Gesellschafter eine eigene MAK-Nummer unterhält.

Weitere Voraussetzung ist, dass für den Teilnehmer (m/w/d) eine gültige Vermittlerregisternummer im Sinne des §11a GewO als Vermittler nach den §§ 34d, 34f oder 34i GewO besteht.
„MAK-Nummer“ ist die Ihnen gewohnte Nummer, unter der wir das Geschäft eines Vermittlers bzw. Teile davon zusammenfassen und abrechnen. Als Inhaber einer MAK-Nummer gilt stets die natürliche bzw. juristische Person, mit der die Fonds Finanz die Anbindung als Vermittler unterhält; eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gilt dabei als solche Person. Handelt es sich bei dem geschäftsführenden Gesellschafter eines als Personengesellschaft angebundenen Vermittlers um eine Kapitalgesellschaft, kommt nach den vorstehenden Vorschriften als Teilnehmer diese Kapitalgesellschaft in Betracht. Personengesellschaften können nicht Teilnehmer sein.

2.2    Die Teilnahme erfordert neben Erfüllung der persönlichen Teilnahmevoraussetzungen nach Ziffer 2.1 zudem kumulativ Ihre Registrierung für 4circles und unsere Bestätigung. Loggen Sie sich dazu auf fondsfinanz.de mit einer Ihnen nach Ziffer 2.1 zuordnungsfähigen MAK-Nummer ein, klicken Sie auf dem Dashboard in der linken Menüleiste auf „Verwaltung“ / „Vermittlerdaten“ auf „Registrieren“, stimmen Sie den Teilnahmebedingungen sowie Datenschutzbestimmungen zu und klicken Sie auf „Registrieren“.   
Auf Ihre Registrierung werden wir Sie zeitnah telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um Ihre Teilnahme zu bestätigen, abzulehnen oder Rückfragen zu klären, oder Sie erhalten eine entsprechende Bildschirmanzeige. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an 4circles besteht nicht. Eine Ablehnung müssen wir nicht begründen.

2.3    Im Falle der Bestätigung teilen wir Ihnen als Teilnehmer eine Identifizierungsnummer zu (folgend: „3C-ID“) und richten Ihnen ein Punktekonto ein (folgend: „4circles-Konto“), das Ihren jeweils aktuellen Status und Punktestand anzeigt. Sollten Ihnen bereits eine Identifizierungsnummer und ein Punktekonto zugeteilt sein aus der Zeit, als unser Vertriebsunterstützungsprogamm eine andere Bezeichnung trug, werden Ihre ID und Ihr Konto nicht neu vergeben, sondern lediglich umbenannt.

2.4    Jeder Teilnehmer kann nur eine einzige 3C-ID und ein einziges 4circles-Konto unterhalten. Die Provisionsumsätze (Details s. Ziffer 3) einer MAK-Nummer werden immer nur für ein einziges 4circles-Konto berücksichtigt. Mit Bestätigung Ihrer Registrierung verknüpfen wir zunächst die MAK-Nummer, unter der Sie sich für 4circles registriert haben (folgend: „Primär-MAK“), mit Ihrem 4circles-Konto.     

Für den Zugang zu Ihrem 4circles-Konto loggen Sie sich unter der Primär-MAK auf fondsfinanz.de ein und klicken Sie auf dem Dashboard auf „Zur 4circles-Website“. Sie werden weitergeleitet auf 4circles.de (folgend: „4circles-Portal“), auf dem Sie weitere Informationen zu 4circles ersehen und Prämien buchen können. Bietet auch das 4circles-Portal eine Login-Funktion, können Sie sich in Ihr 4circles-Konto mit Ihrer Primär-MAK (Benutzername) und deren Passwort einloggen.

2.5    Führen wir auf Ihre Provisionsumsätze mehrere MAK-Nummern, auf die die Voraussetzungen der Ziffer 2.1 zutreffen (z. B. eine MAK-Nummer für Sie als Einzelunternehmer und eine weitere MAK-Nummer für die Umsätze, die Sie als geschäftsführender Gesellschafter einer ebenfalls angebundenen oHG tätigen), können Sie beantragen, dass wir neben Ihrer Primär-MAK weitere solche Ihnen zuordnungsfähige MAK-Nummern mit Ihrem 4circles-Konto verknüpfen, damit für die Dauer der Verknüpfung die Provisionsumsätze (Auszahlungen) aller dieser MAK-Nummern kumuliert in Ihr 4circles-Konto einfließen. MAK-Nummern, die von einer Kapitalgesellschaft gehalten werden, können generell nicht mit dem 4circles-Konto einer natürlichen Person verknüpft werden, auch dann nicht, wenn die Gesellschaft eine MAK-Nummer für die Umsätze eines geschäftsführenden Gesellschafters hält.    
Über Ihren Antrag auf Verknüpfung entscheiden wir nach freiem Ermessen.
Anstatt Ihrer bisherigen Primär-MAK können Sie eine Ihrer anderen verknüpften MAK-Nummern zur Primär-MAK bestimmen (Stammdaten der Primär-MAK werden in 3C-ID übernommen). Der Login in Ihr 4circles-Konto funktioniert mit allen damit verknüpften MAK-Nummern.

2.6    Entfallen die vorstehenden Voraussetzungen der Ziffern 2.1 bis 2.5 für die Verknüpfung einer MAK-Nummer (da Sie als natürliche Person z. B. nicht länger der Inhaber eines angebundenen e.K. oder nicht länger geschäftsführender Gesellschafter einer angebundenen oHG sind), sind wir berechtigt, die Verknüpfung der betreffenden MAK-Nummer mit Ihrem 4circles-Konto zu lösen.
Provisionsumsätze und Auszahlungen auf diese MAK-Nummer werden für Ihr 4circles-Konto ab Lösung nicht länger berücksichtigt, werden insbesondere nicht länger bepunktet (Ziffer 3) und tragen zu Ihrem Status (Ziffer 4) nicht länger bei.    
Speziell für den Fall, dass Ihnen aufgrund solcher Lösung keine mit Ihrem 4circles-Konto verknüpfte MAK-Nummer mehr verbleibt, entfällt Ihre Teilnahmevoraussetzung am 4circles-Programm. Es treten die Folgen ein, wie wenn Sie Ihre Teilnahme ordentlich gekündigt hätten (Ziffer 6.5).

2.7    Wird die zu einer mit Ihrem 4circles-Konto verknüpften MAK-Nummer gehörige Anbindung als Vermittler ordentlich gekündigt, sei es durch den Vermittler oder durch uns, wird mit Zugang der Kündigung beim betreffenden Vertragspartner (Vermittler oder Fonds Finanz) die Verknüpfung der MAK-Nummer mit dem 4circles-Konto gelöst. Etwaige nach Kündigungszugang erfolgende Provisionsumsätze und Auszahlungen auf diese MAK-Nummer werden im Rahmen von 4circles nicht mehr berücksichtigt, werden insbesondere nicht länger bepunktet (Ziffer 3) und tragen zu Ihrem Status (Ziffer 4) nicht länger bei. Dies gilt auch im Falle der außerordentlichen Kündigung der Anbindung. Wird eine Kündigung nicht vom Teilnehmer bzw. gegenüber dem Teilnehmer selbst erklärt, treten ihre Folgen in Bezug auf seine Teilnahme an 4circles erst in Kraft, wenn wir den Teilnehmer über den Umstand der Kündigung informiert haben. 
Speziell zu dem Fall, dass Ihnen aufgrund der ordentlichen Kündigung von Anbindungen keine mit Ihrem 4circles-Konto verknüpfte MAK-Nummer mehr verbleibt, wird verwiesen auf die Ziffern 6.3 und 6.4.

3. Sammeln von Punkten

3.1    Für jeden Euro Provisionsumsatz, den wir auf die mit Ihrem 4circles-Konto verknüpften MAK-Nummer(n) während Ihrer Teilnahme an 4circles auszahlen (folgend: „Auszahlungen“), schreiben wir Ihrem 4circles-Konto grundsätzlich einen Punkt gut, soweit in dieser Vereinbarung nicht anders geregelt. Dazu betrachten wir die Provisionsabrechnungen der mit Ihrem 4circles-Konto verknüpften MAK-Nummer(n) und runden die jeweiligen Abrechnungssummen (bezeichnet als „Auszahlungsbetrag“, „Überweisungsbetrag“, „Brutto-Endbetrag“ oder „Endbetrag brutto“) kaufmännisch auf einen vollen Euro. Für negative Abrechnungssummen erhalten Sie null Punkte. Es zählen alle Arten von Provision und Courtage (einheitlich: „Provision“) einschließlich etwaiger Overheadprovisionen. Einbehaltene Stornoreserve wird bei der Punkteerfassung erst berücksichtigt, wenn und soweit wir sie auszahlen.     
Als Zeitpunkt der Auszahlung gilt der Ablauf des Tages, an dem wir unsere Bank zur Auszahlung anweisen.    
Es wird klargestellt, dass ratierlich ausgezahlte Provision auch ratierlich bepunktet wird.
Wir behalten uns vor, für bestimmte Umsatzarten mehr Punkte pro Euro-Auszahlung zu vergeben, insbesondere im Rahmen von Sonderaktionen. Ferner behalten wir uns vor, Punkte unter Umständen auch umsatzunabhängig zu vergeben.

3.2    Binnen drei Wochen nach Bestätigung Ihrer Registrierung werden wir die bisherigen Auszahlungen der bis zu diesem Zeitpunkt mit Ihrem 4circles-Konto verknüpften MAK-Nummern auswerten und ermitteln, welchen Punktestand Sie erreicht hätten, wenn Sie - gerechnet vom Beginn des Tages Ihrer Registrierung bei 4circles - ein Jahr (12 Monate) zuvor begonnen hätten, Punkte zu sammeln; maximal rechnen wir dabei bis zur ursprünglichen Vergabe der jeweiligen MAK-Nummer zurück (also keine Hochrechnung von Auszahlungen jüngerer MAK-Nummern auf ein volles Jahr). Entsprechend diesem fiktiven Punktestand verleihen wir Ihnen einen Initialstatus. Die Auszahlungen aus MAK-Nummern, deren Verknüpfung von Ihnen nicht binnen 14 Tagen ab Bestätigung Ihrer Registrierung beantragt werden (Verknüpfung s. Ziffer 2.5), bleiben bei der Bestimmung des Initialstatus unberücksichtigt.

3.3    Speziell Provisionsauszahlungen aus Direktanbindungen, die nicht über uns ausgezahlt werden, bepunkten wir wie Provisionsauszahlungen aus einer verknüpften MAK-Nummer, soweit uns der Teilnehmer unaufgefordert nachweist, dass (1) die Direktanbindung ausschließlich auf ihn selbst lautet, dass (2) seine von ihm zur Berücksichtigung angemeldeten Umsätze beim Produktgeber auf uns geschlüsselt wurden, und (3) wir auf diese Umsätze Overhead erhalten haben oder werden. Die Gutschrift solcher Punkte auf dem 4circles-Konto erfolgt binnen 14 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Teilnehmer sie uns nachweist; es erfolgt keine Rückbuchung der Punkte auf den Zeitpunkt, zu dem die zugehörige Provision abgerechnet oder ausgezahlt wurde.     
Der Nachweis obliegt dem Teilnehmer in der Weise, dass er eine entsprechende schriftliche Bestätigung des betreffenden Produktpartners (z. B. Versicherers) vorlegt, insbesondere von dem für ihn dort zuständigen Maklerbetreuer.
Bei der Ermittlung Ihres Initialstatus (Ziffer 3.2) bleiben Provisionsumsätze aus Direktanbindungen unberücksichtigt.

3.4    Der Teilnehmer kann gesammelte Punkte weder auf andere Teilnehmer noch auf Dritte übertragen und für Punkte keinen Gegenwert in Geld beanspruchen. Weiters gilt der Punktestand zwischen den hiesigen Parteien ausdrücklich nicht als Beweis oder Indiz für einen etwaigen Provisionsanspruch des Teilnehmers oder des Inhabers einer verknüpften MAK-Nummer gegenüber Fonds Finanz.

3.5    Dem Teilnehmer obliegt, eine ihm mitgeteilte Punktestandmitteilung unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Soweit er den Punktestand nicht binnen sechs Wochen beanstandet, gilt der Punktestand als vom Teilnehmer anerkannt; auf die Bedeutung Ihres Schweigens werden wir Sie in unseren Punktestandmitteilungen gesondert hinweisen.

4. Ihr Status

4.1    Die Festlegung der erreichbaren Status mitsamt der zugehörigen Punktegrenzen steht im freien Ermessen der Fonds Finanz; wir können diese jederzeit mit angemessener Ankündigungsfrist mit Wirkung für die Zukunft ändern. Derzeit lauten die Status Basis (0 bis 14.999 Punkte), Bronze (15.000 bis 29.999 Punkte), Silver (30.000 bis 59.999 Punkte), Gold (60.000 bis 119.999 Punkte) und Diamond (ab 120.000 Punkte). Informationen zu den Status und Punktegrenzen ersehen Sie auf dem 4circles-Portal. Der Aufstieg in den Status Diamond ist erstmals möglich ab dem 27.03.2022 und erfordert, dass der Teilnehmer über die notwendige Punktzahl zu diesem Zeitpunkt verfügt (kein rückwirkender Aufstieg, wenn Punktegrenze in Vergangenheit erreicht).

4.2    Bei 4circles lösen Sie Ihre Punkte nicht gegen bestimmte Prämien ein, sondern welche Prämien Ihnen zur Verfügung stehen, hängt von Ihrem Status ab. Mit Ausnahme des niedrigsten Status eröffnen wir für jeden Status eine gesonderte Prämienwelt mit jeweils eigenem, Prämiensortiment. Solange Sie einen bestimmten Status innehaben, haben Sie – solange im Einzelfall, die von uns geschuldete quantitative Verfügbarkeit einer Prämie reicht, z. B. die freien Plätze einer Eventprämie, Zugang zu allen Prämien Ihres aktuellen Status und den Prämien aller niedrigeren Status. Je höher Ihr Status, desto größer Ihre Prämienauswahl. Zur Mehrfach-Buchung derselben Prämie siehe Ziffer 5.4.

4.3    Ihr persönlicher Status richtet sich grundsätzlich nach der Punktezahl, die Sie innerhalb eines stets einjährigen Betrachtungszeitraums (folgend: „BZ“) gesammelt haben, und ist jeweils für ein Jahr (zwölf Monate) gültig:    
Zu Beginn verleihen wir Ihnen einen Initialstatus auf Basis Ihrer bisherigen Umsätze (s. Ziffer 3.2). Der erste reguläre BZ beginnt rückwirkend mit Beginn des Tages, an dem Sie sich zum 4circles-Programm registriert haben. Ihr Punktestand beträgt unabhängig von Ihrem Initialstatus zunächst null. Mit Beginn dieses ersten regulären BZ haben Sie die Möglichkeit, Punkte zu sammeln (s. Ziffer 3). In Anspruch nehmen können Sie Prämien (aus organisatorischen Gründen) erst nach Ablauf von drei Wochen ab Registrierung.    
Sobald Ihr 4circles-Konto eine von uns im Voraus festgelegte Punktegrenze erreicht, steigen Sie zum einen automatisch und mit Wirkung zum nächsten Kalendertag in den Status auf, den wir für diese Punktegrenze vorgesehen haben. Zum anderen beginnt mit Erreichen eines höheren Status’, soweit nicht anders geregelt (s. Ziffer 6), stets ein neuer (zusätzlicher) einjähriger BZ, der den bisherigen BZ ggf. überlagert. Es können somit mehrere BZ überlappen. Der erreichte Status hat zunächst Gültigkeit bis Ablauf des neuen BZ, es sei denn, Sie sammeln so viele Punkte, dass Sie eine weitere Statusstufe aufsteigen (in diesem Fall beginnt ein weiterer BZ bis zu dessen Ablauf Ihnen die erreichte weitere Statusstufe sicher ist).    
Mit Ende eines jeden BZ verfallen alle Ihre Punkte mit Ausnahme der Punkte, die Sie seit Beginn desjenigen BZ gesammelt haben, der nach Beginn des beendeten BZ als nächster begonnen hat. Haben zum Beispiel die Betrachtungszeiträume BZ.1, BZ.2 und BZ.3 in dieser Reihenfolge begonnen, gilt klarstellend BZ.2 der „nächste“ nach BZ.1 und BZ.3 der „nächste“ nach BZ.2, nicht jedoch BZ.3 der „nächste“ nach BZ.1.
Endet ein Betrachtungszeitraum, ohne von einem jüngeren Betrachtungszeitraum überlagert zu werden, schließt sich ein neuer einjähriger Betrachtungszeitraum an.
Endet ein Status, ohne dass Sie genügend neue Punkte gesammelt haben, um ihn künftig mindestens zu halten, fallen Sie um jeweils nur eine Statusstufe zurück. Haben Sie zum Beispiel bis zum Ablauf Ihres Diamond-Status nicht genügend Punkte gesammelt, um ihn zu halten, fallen Sie zunächst in den Gold-Status zurück. Endet auch Ihr Gold-Status ohne genügend Punkte, ihn zu halten oder wieder in den Diamond-Status aufzusteigen, fallen Sie in den Silver-Status zurück und so weiter. 

4.4    Beispiel Statusentwicklung    
Sie registrieren sich am 28.03.2022 bei 4circles und erhalten am 29.03.2022 Ihre Bestätigung. Ihre Provisionsumsätze vom Beginn 28.03.2021 bis einschließlich Ablauf 27.03.2022 betrugen 65.000 Euro (entspricht 65.000 Punkten), daher erhalten Sie als Initialstatus Gold.      
Im ersten regulären Betrachtungszeitraum vom 28.03.2022 bis 27.03.2023 (BZ.1) machen Sie bei der Fonds Finanz keinen Umsatz und erhalten keine Punkte. Mit null Punkten hätten Sie nur den Basis-Status, lägen also drei Stufen unter Ihrem bisherigen Status Gold. Da Sie jedoch um nur eine Stufe absteigen, haben Sie ab dem 28.03.2023 den Status Silver (BZ.2 // 28.03.2023 bis 27.03.2024).     
In der Zeit vom 28.03. bis Ablauf 30.11.2023 sammeln Sie 60.000 Punkte, steigen dadurch in den Status Gold auf und haben diesen Status für einen neuen BZ.3 vom 01.12.2023 bis einschließlich 30.11.2024 sicher.    
Zum 01.01.2024 haben Sie weitere 60.000 Punkte gesammelt; da der bisherige Betrachtungszeitraum BZ.2 (28.03.2023 bis 27.03.2024) noch läuft, werden die neuen 60.000 Punkte noch im bisherigen Betrachtungszeitraum BZ.2 berücksichtigt. Die bestehenden 60.000 Punkte plus die 60.000 neuen Punkte ergeben 120.000 Punkte und Sie steigen am 01.01.2024 in den Status Diamond auf, den Sie bis 31.12.2024 sicher haben (BZ.4 vom 01.01. bis 31.12.2024). Die 60.000 Punkte aus dem BZ.2 werden mit dessen Ablauf (27.03.2024) gelöscht, die weiteren 60.000 Punkte aus dem BZ.3 bleiben noch bis zu dessen Ablauf (30.11.2024) stehen und werden erst dann gelöscht. In der Folgezeit sammeln Sie keine Punkte mehr. Daher fallen Sie zum 01.01.2025 (BZ.5 // 01.01.2025 bis 31.12.2025) auf den Status Gold, zum 01.01.2026 (BZ.6 // 01.01.2026 bis 31.12.2026) auf den Status Silver, zum 01.01.2027 (BZ.7 // 01.01.2027 bis 31.12.2027) auf den Status Bronze und zum 01.01.2028 (BZ.8 // 01.01.2028 bis 31.12.2028) auf den Status Basis zurück. 

5. Prämien und Vergabe 

5.1    Die Inanspruchnahme einer konkreten Prämie erfordert kumulativ, dass Sie die Prämie buchen und wir die Buchung bestätigen. Buchen können Sie eine Prämie über das 4circles-Portal (4circles.de), indem Sie bei einer für Ihren Status vorgesehenen Prämie die Funktion „Prämie buchen“ klicken; dazu müssen Sie in Ihr 4circles-Konto eingeloggt sein. Auf Ihre Buchung erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail oder Bildschirmanzeige, dass wir Ihre Buchung bearbeiten. Ob wir Ihnen die Buchung der Prämie bestätigen können oder nicht (da z. B. vergriffen), teilen wir Ihnen ebenfalls per E-Mail mit. In Bearbeitung befindliche und ggf. bestätigte Prämien werden Ihnen zudem auf dem 4circles-Portal angezeigt („Mein Konto“ / „Meine Prämienübersicht“); die dortige Listung einer Prämie lässt nur auf die Buchung, nicht jedoch auf die Bestätigung schließen. Solange eine gebuchte Prämie nicht bestätigt ist, können Sie die Buchung zurückziehen (bitte per E-Mail an service@4circles.de). Für jede Prämie kann Fonds Finanz eine angemessene Buchungsfrist setzen, also einen Termin, bis zu welchem Buchungen dieser Prämie entgegengenommen oder bestätigt werden. Buchungen, die nach Ablauf der Frist eingehen, muss Fonds Finanz nicht berücksichtigen.  
Die Bestätigung einer Prämie kann Fonds Finanz mit Hinweisen und Bedingungen versehen, um die Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen sicherzustellen.

5.2    Erfordert die Erbringung einer Prämie die Mitwirkung des Teilnehmers bzw. des Empfängers (z. B. die Abnahme/Entgegennahme einer Sachprämie oder den Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses, den die Prämie ermöglicht), gilt – soweit in der Prämienbeschreibung nicht anders angegeben – eine Frist von einem Monat ab Bestätigung der Prämie gegenüber dem Teilnehmer, binnen derer der Teilnehmer bzw. der Empfänger die Mitwirkung vollständig erbracht haben muss. Mit fruchtlosem Verstreichen der Frist verfällt die Bestätigung. Bearbeitungszeiten der Fonds Finanz oder ggf. des Erbringers/Lieferanten der Prämie hemmen die Frist. 

5.3    Die jeweils aktuellen Sortimente der Prämienwelten (s.o. „Prämiensortimente“) ersehen Sie auf dem 4circles-Portal unter Angabe, welchen Status Sie zur Inanspruchnahme einer bestimmten Prämie benötigen. 
Der Teilnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass das aktuelle Prämiensortiment auch künftig so bestehen bleiben wird oder dass Prämien auch künftig demselben Status zugeordnet sein werden. Fonds Finanz entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Prämien künftig für welche Status zur Verfügung gestellt werden. Fonds Finanz ist frei darin, Prämien mit angemessener Ankündigungsfrist aus dem Sortiment wieder zu entfernen; Ihnen bei Ankündigung bereits bestätigte Prämien können Sie natürlich nach den Regelungen der Ziffern 5.1 und 5.2 noch in Anspruch nehmen. Keiner Ankündigung bedarf natürlich die Entfernung von Prämien, die sich durch Zeitablauf erledigen (z. B. Event hat bereits stattgefunden) oder von vornherein in der Weise gekennzeichnet wurden, dass sie nur für einen bestimmten Zeitraum zur Auswahl stehen werden.
Die Kürzung oder Veränderung der Prämienauswahl aus wichtigem Grund und aufgrund höherer Gewalt behalten wir uns stets vor. Weiters behalten wir uns für den Fall, dass wir eine bestätigte Prämie ausnahmsweise nicht erbringen können, vor, dafür eine andere zumutbar vergleichbare Prämie zu erbringen. 
Zudem behalten wir uns vor, Sonderprämien anzubieten, deren Vergabe nicht an Ihren Status, sondern an andere Kriterien geknüpft ist.

5.4    Dieselbe Sachprämie kann der Teilnehmer nicht erneut buchen, bis der Betrachtungszeitraum, der bei seiner letzten Buchung dieser Prämie sein jüngster war, abgelaufen ist. Beispiel: Der Teilnehmer erlangt am 01.04.2022 den Status Silver, am 01.05.2022 bucht er (noch immer im Status Silver, sein am 01.05.2022 jüngster BZ läuft also vom 01.04.2022 bis 31.03.2023) eine bestimmte Sachprämie; eine Buchung derselben Prämie kommt für den Teilnehmer (für die Prämie künftig erforderlicher Status bei Buchung vorausgesetzt) erst ab dem 01.04.2023 wieder in Betracht.    
Als Sachprämie gilt jede Prämie, die in der Verschaffung eines körperlichen Gegenstands oder in einer Dienstleistung besteht, die nicht in Form eines Dauerschuldverhältnisses in Anspruch genommen wird und keine Eventprämie (Prämie, die in der Möglichkeit zur Teilnahme an einer Veranstaltung besteht) ist.
Dieselbe Prämie, die in der Möglichkeit zum Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses besteht, kann der Teilnehmer frühestens vier Wochen vor Ablauf des Dauerschuldverhältnisses erneut buchen, das infolge seiner letzten Buchung dieser Prämie abgeschlossen wurde; das neu abzuschließende Dauerschuldverhältnis darf frühestens mit Ablauf des vorgenannten Dauerschuldverhältnisses beginnen und der Teilnehmer muss mindestens den für die Prämie künftig erforderlichen Status bei Ablauf des bereits bestehenden Dauerschuldverhältnisses innehaben.
Zwei Prämien gelten als dieselbe, wenn sie kumulativ 

  • auf dem 4circles-Portal dieselbe Bezeichnung tragen, wenn auch gegebenenfalls mit abweichenden Jahres- oder Zeitzusätzen (z. B. gelten als dieselbe Bezeichnung: Makler-Homepage 2022; Makler-Homepage 2023; Makler-Homepage Mai 2024);

  • zu derselben Produkt- bzw. Dienstleistungsgattung gehören (Beispiele für verschiedene Gattungen: Mobiltelefon; Tablet; Leasingfahrzeug; Leadgutschein; Homepageerstellung mit/ohne Wartung oder Hosting; Kaminabend; Oktoberfestbesuch), auch wenn sie zu abweichenden Konditionen angeboten werden (Beispiele für abweichende Konditionen: Leistung für ein Jahr; für einen Monat; kostenfrei; subventioniert). 

5.5    Fonds Finanz trifft weder Verpflichtung noch Obliegenheit, Prämien in der Menge (Anzahl/Teilnehmerplätze) zur Verfügung zu stellen, dass jeder Teilnehmer jede Prämie in Anspruch nehmen kann, die für seine Statusstufe vorgesehen ist. Fonds Finanz verpflichtet sich jedoch, die Prämien in einer angemessenen Menge zur Verfügung zu stellen; für die Beurteilung der Angemessenheit ist stets auch die Gesamtheit der von Fonds Finanz im Rahmen von 4circles zur Verfügung gestellten Prämien zu berücksichtigen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch, dass wir im Falle höherer Nachfrage zusätzliche Mengen beschaffen.    
Soweit in der Beschreibung der konkreten Prämie nicht anders angegeben, ist Fonds Finanz für den Fall, dass die Buchungen einer Prämie deren verfügbare Menge übersteigen, frei darin, 

  • die verfügbare Menge nach der zeitlichen Reihenfolge der Buchungen zu vergeben / zu bestätigen;

  • die Teilnehmer, denen die Buchung bestätigt wird, aus den bis Ablauf der Buchungsfrist buchenden Teilnehmern auszulosen oder 

  • einen Teil der verfügbaren Menge nach der zeitlichen Reihenfolge der Buchungen zu vergeben und den anderen Teil zu verlosen.

5.6    Soweit nicht anders geregelt, kann der Teilnehmer Prämien nur persönlich in Anspruch nehmen und ohne unsere Zustimmung nicht auf Dritte übertragen. Soweit in der Prämienbeschreibung nicht anders geregelt, kann der Teilnehmer eine Eventprämie nur ohne Begleitung in Anspruch nehmen.     
Eine Ausnahme besteht für den Fall, dass es sich bei dem Teilnehmer um eine Kapitalgesellschaft handelt. Eine teilnehmende Kapitalgesellschaft kann die Prämie selbst in Anspruch nehmen oder bestimmen, welche seiner geschäftsführenden Organpersonen (insbes. Geschäftsführer, Vorstand, Director) eine konkrete Prämie in Anspruch nehmen kann. 
Eine weitere Ausnahme gilt für Prämien, die in der Möglichkeit zur Eingehung eines Dauerschuldverhältnisses bestehen. Solche Prämien kann der Teilnehmer, der als geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft teilnimmt, auf die Gesellschaft übertragen.

5.7    Solange sich der Teilnehmer gegenüber der Fonds Finanz über eine Dauer von mehr als drei Wochen und mit einem Betrag von insgesamt über 500 Euro in Zahlungsverzug befindet, ist Fonds Finanz berechtigt, den Teilnehmer von der Buchung von Prämien auszuschließen, gebuchte Prämien nicht zu bestätigen und die Erbringung bestätigter Prämien ersatzlos auszusetzen.     
Dasselbe gilt für den Fall, dass sich nicht der Teilnehmer selbst, sondern der Inhaber einer mit seinem 4circles-Konto verknüpften MAK-Nummer in dargestellter Weise in Verzug befindet und der Teilnehmer hiervon Kenntnis hat.

5.8    Erscheint der Teilnehmer zu einer Eventprämie, obwohl zur Teilnahme berechtigt, wiederholt nicht, ohne nachzuweisen, dass ihm die Teilnahme schuldlos unmöglich war, kann Fonds Finanz ihn für einen Zeitraum von zwölf Monaten von der Buchung und Zuteilung (Bestätigung) von Eventprämien ausschließen.

5.9    Bei Eventprämien behält sich Fonds Finanz vor, den Teilnehmer aus wichtigem Grund, der in seiner Person oder seinem Verhalten liegt, nicht zuzulassen (seine Buchung nicht zu bestätigen) bzw. ihn trotz erteilter Bestätigung wieder auszuschließen. 

5.10    Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Auszahlung der Prämie in Geld oder auf einen Wertersatz.

5.11    Klarstellend tragen wir keine Aufwendungen, die dem Teilnehmer zur Inanspruchnahme einer Prämie entstehen, insbesondere keine Reise- oder Unterkunftskosten. Sollte die Prämie auf einen Dritten übertragen sein, tragen wir auch Aufwendungen des Dritten nicht.

6. Kündigung Ihrer Teilnahme, Einstellung des Programms

6.1    Sowohl Sie als auch wir können Ihre Teilnahme an 4circles ordentlich kündigen. Der Teilnehmer hat zur ordentlichen Kündigung keine Frist einzuhalten, die von Fonds Finanz einzuhaltende Frist zur ordentlichen Kündigung beträgt ein Jahr. 
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt Ihnen wie uns stets vorbehalten.
Jede Kündigung der Teilnahme bedarf grundsätzlich zumindest der Textform. 
Seine ordentliche Kündigung kann der Teilnehmer z. B. erklären, indem er eingeloggt auf fondsfinanz.de in der linken Menüleiste auf „Verwaltung“ / „Vermittlerdaten“ auf der rechten Seite in der 3. Kachel auf die Kündigungsfunktion klickt und bestätigt; er erhält daraufhin eine Bestätigung über den Eingang der Kündigung.     
Äußern Sie den Wunsch zur ordentlichen Kündigung Ihrer Teilnahme telefonisch, senden wir Ihnen aus Sicherheitsgründen eine E-Mail, die einen Hyperlink enthält, den Sie aufrufen, um Ihre ordentliche Kündigung zu erklären und sodann bestätigt zu erhalten.

6.2    Die Kündigung Ihrer Teilnahme an 4circles hat keine automatische Auswirkung auf Ihre Anbindung als Vermittler an die Fonds Finanz bzw. die Anbindung des Inhabers einer mit Ihrem 4circles-Konto verknüpften MAK-Nummer.   

6.3    Erklären wir zu einer oder mehreren Anbindungen, deren MAK-Nummern mit Ihrem 4circles-Konto verknüpft sind, die ordentliche Kündigung und es verbleibt Ihnen infolge der dann stattfindenden Lösung der Verknüpfung (Ziffer 2.7) keine mit Ihrem 4circles-Konto verknüpfte MAK-Nummer mehr, treten mit Lösung der letztverbliebenen MAK-Nummer dieselben Folgen ein wie wenn wir Ihre Teilnahme an 4circles ordentlich gekündigt hätten (Ziffer 6.5). Sollte der Teilnehmer nicht selbst Empfänger der Kündigung der Anbindung sein, gilt die genannte Folge, sobald wir den Teilnehmer in Textform über den Umstand die Kündigung der Anbindung, die Lösung der MAK-Nummer(n) und darüber informiert haben, dass nun die Folgen einer unserseitigen ordentlichen Kündigung eintreten.

6.4    Erklärt der Inhaber einer mit Ihrem 4circles-Konto verknüpften MAK-Nummer(n) gegenüber uns die ordentliche Kündigung der Anbindung als Vermittler, so dass mit Ihrem 4circles-Konto keine MAK-Nummer mehr verknüpft ist, treten dieselben Folgen ein, wie wenn Sie Ihre Teilnahme ordentlich kündigen (Ziffer 6.5). Sollten Sie eine solche Kündigung der Anbindung(en) nicht selbst erklärt haben, treten die vorgenannten Folgen ein, sobald wir Sie über den Umstand der Kündigung, die Lösung der MAK-Nummer(n) und darüber informiert haben, dass Ihre Teilnahme als von Ihnen gekündigt gilt.

6.5    Mit Wirksamwerden einer von Ihnen oder uns erklärten ordentlichen Kündigung oder einer von uns erklärten außerordentlichen Kündigung Ihrer Teilnahme sind die Kündigungsfolgen:

  • Sie können keine weiteren Punkte sammeln, alle gesammelten Punkte verfallen; 

  • Sie verlieren jeden 4circles-Status;

  • Sie können keine weiteren Prämien mehr in Anspruch nehmen, auch nicht, wenn Sie solche bereits gebucht oder wir sie bereits bestätigt haben;

  • speziell solche Prämien, die in der Möglichkeit zum Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses bestehen und die Sie bereits begonnen haben in Anspruch zu nehmen, werden wir Ihnen nach Auslauf der Prämie (zum Beispiel nach Ablauf eines von uns gemäß Prämienbeschreibung subventionierten Zeitraums) nicht erneut zur Verfügung stellen.

6.6    Als wichtiger Grund für eine von Fonds Finanz auszusprechende außerordentliche Kündigung gilt zum Beispiel jeder der folgend gelisteten Fälle (alternative Aufzählung):

a) dem Teilnehmer wird eine Gewerbeerlaubnis bestandskräftig entzogen;

b) gegen den Teilnehmer ergeht ein rechts- bzw. bestandskräftiges Berufsverbot als Vermittler;

c) der Teilnehmer ist im gewerberechtlichen Sinne nicht länger zuverlässig;

d) der Teilnehmer begeht rechtswidrig Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wucher, eine Insolvenzstraftat oder ein Verbrechen oder wird wegen eines solchen Delikts rechtskräftig verurteilt;

e) der Teilnehmer versucht eines der vorgenannten Delikte oder wird wegen des Versuchs rechtskräftig verurteilt;

f) der Teilnehmer lebt im gewerberechtlichen Sinne nicht länger in geordneten Vermögensverhältnissen;

g) die Schufa wertet die Bonität des Teilnehmers in der Scorekarte für Versicherungsunternehmen auf die Ratingstufe N oder schlechter herab; 

h) der Teilnehmer gibt die Vermögensauskunft nach §§802c f. ZPO ab oder es ergeht ein darauf abzielender Haftbefehl; 

i) der Teilnehmer wird in das Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts eingetragen;

j) der Teilnehmer stellt Eigeninsolvenzantrag über sein Vermögen;

k) über das Vermögen des Teilnehmers wird das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt;

l) der Teilnehmer verstößt gegen eine Mitteilungspflicht nach Ziffer 9 dieser Vereinbarung;

m) der Teilnehmer bedient einen Titel, den die Fonds Finanz gegen ihn erwirkt hat, nicht binnen drei Wochen ab Rechtskraft vollständig;

n) tatsächliche oder vermeintliche Forderungen des Teilnehmers gegen die Fonds Finanz werden aufgrund eines rechtskräftigen Titels gepfändet;

o) es liegt ein (anderer) Grund vor, der uns erlaubt, die mit dem Teilnehmer ggf. bestehende Vertriebsvereinbarung (Poolanbindung) außerordentlich zu kündigen;

p) eines der vorstehenden Beispiele trifft nicht auf den Teilnehmer persönlich aber auf den Inhaber einer mit seinem 4circles-Konto verknüpften MAK-Nummer zu.

6.7    Neben den Regelungen zur Kündigung behalten wir uns vor, dass 4circles-Programm mit angemessener Frist und unter angemessener Wahrung Ihrer Interessen einzustellen.

7. Beendigung Ihrer Teilnahme

Ist der Teilnehmer eine natürliche Person, endet seine Teilnahme spätestens mit seinem Tod; eine Fortsetzung mit dem Erben findet nicht statt. Ist der Teilnehmer eine juristische Person, endet die Teilnahme spätestens mit ihrer Auflösung. In beiden Fällen bedarf es zur Beendigung keiner Kündigung. Mit Beendigung erlöschen alle Punkte und alle Status, Prämien können nicht mehr in Anspruch genommen werden. 

8. Zusätzliche Vertragskommunikation und Form

8.1    Fonds Finanz ist verpflichtet, den Teilnehmer regelmäßig, in der Regel monatlich, zu unterrichten über seinen aktuellen Status und Punktzahl, die Restdauer seines Status sowie die für den aktuellen Stand verfügbaren Prämien sowie Veränderungen des Prämiensortiments. 
Ferner hat Fonds Finanz den Teilnehmer über die bevorstehende Gefahr, auf eine niedrigere Statusstufe zurückzufallen, oder die bevorstehende Möglichkeit, zeitnah auf die nächsthöhere Statusstufe aufzusteigen und die damit verbundenen Nach- bzw. Vorteile, insbesondere hinsichtlich der Prämiennutzung, zu informieren.     
Des Weiteren verpflichtet sich Fonds Finanz, dem Teilnehmer Hinweise zu geben zur Bedienung des 4circles-Portals.     

8.2    Die Parteien sind einig, dass die gesamte Vertragskommunikation bezüglich 4circles zwischen Fonds Finanz und Teilnehmer primär per E-Mail abgewickelt werden soll.

9. Mitteilungspflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Fonds Finanz künftig unaufgefordert und unverzüglich in Textform zu informieren, wenn er nicht mehr die Teilnahmevoraussetzungen der Ziffer 2.1 erfüllt (z. B. nicht länger geschäftsführender Gesellschafter) oder eine mit seinem 4circles-Konto verknüpfte MAK-Nummer nicht länger die Voraussetzungen der Verknüpfung gemäß Ziffer 2.5 erfüllt (ggf. bei Umwandlung des Vermittlers). Die Information ist zu richten an service@4circles.de.
Dasselbe gilt für den Fall, dass auf die Person des Teilnehmers einer der Tatbestände zutrifft, die in Ziffer 6.6 lit. a, b, d, e, h, i, j, k, l gelistet sind.

10. Datenschutz

Der Teilnehmer ist darauf hingewiesen, dass wir verschiedene Prämien in Zusammenarbeit mit Dritten zur Verfügung stellen bzw. realisieren und, soweit hierzu erforderlich, personenbezogene Daten des Teilnehmers an den betreffenden Dritten übermitteln und diese von dem Dritten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ist dies der Fall, weisen wir den Dritten in der jeweiligen Prämienbeschreibung aus.

11. Steuerlicher Hinweis

Stellt der Bezug einer Prämie eine Sachzuwendung dar, wird die Fonds Finanz diese für Sie pauschal nach §37b EStG versteuern.

12. Änderung der Teilnahmebedingungen

12.1    Fonds Finanz behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen aus triftigem Grund zu ändern. Triftiger Grund ist zum Beispiel eine Änderung der für die Durchführung des 4circles-Programms relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere in Form von Gesetzen, Verordnungen, Rechtsprechung, verbindlichen Branchenkodizes und anderen verbindlichen Vorschriften. Solche Änderungen der Teilnahmebedingungen wird Fonds Finanz transparent kommunizieren und so gestalten, dass ein vertragliches Gleichgewicht zwischen den Parteien nicht erheblich gestört wird.     
Änderungen in diesem Sinne werden wir Ihnen in Textform bekanntgeben. Sie werden für Sie rechtswirksam, wenn Sie nicht binnen sechs Wochen ab Zugang widersprechen. Auf die Wirkung des Schweigens werden wir bei Mitteilung der geänderten Teilnahmebedingungen gesondert hinweisen.

12.2    Andere Änderungen der Teilnahmebedingungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Teilnehmers.

12.3    Alle Versionen der Teilnahmebedingungen sind unten einsehbar und als PDF-Datei herunterladbar. 

Version 1.3 | 14.02.2023

- Ende -

Alle bisherigen Versionen der Teilnahmebedingungen:

Version v1.2 | 03.03.2022   << Download >>

Version v1.1 | 02.05.2018   << Download >>

Version v1.0 | 28.03.2017   << Download >>